Maklerprovision
Der Erwerber ist verpflichtet, im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 4,76 % (inkl. MwSt.) an den Vertriebsmakler zu zahlen. Die Maklerprovision errechnet sich aus dem beurkundeten Erwerbspreis und ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrags (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig.